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Stellungnahme zu Variante 1a der B62 der Werraquerung
NABU Thüringen plädiert für alte Kompromissvariante
NABU Thüringen plädiert für alte Kompromissvariante
Stellungnahme vom Februar 2006 zum Bauvorhaben an der B 62
Am 23. Mai 2006 haben wir fristgerecht unsere gutachterliche Stellungnahme eingereicht. Der BUND Thüringen, der Arbeitskreis Heimische Orchideen und die Grüne Liga Thüringen haben sich der NABU-Stellungnahme angeschlossen.
In der Einleitung zu unserer sehr umfangreichen Stellungnahme schreiben wir, dass sich unsere Mitglieder vor Ort seit Beginn der 1990er Jahre konstruktiv in die Trassenfindung von Ortsumgehungen entlang der B 62 eingebracht haben. Nach wie vor setzten wir uns für eine Trassierung in enger Anlehnung an die Kompromissvariante der früheren Thüringer Minister Dr. Bohn (Wirtschaft) und Sieckmann (Umwelt) ein.
NABU-Fotomontagen: Wenn das Straßenbauamt trotz besserer Alternative an der Trassierung im Neuroth festhält, wäre eine Brücke (Bild mitte) anstelle des geplanten Dammes (Bild oben) eine deutliche Verbesserung. Allerdings verblieben immer noch zahlreiche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, die bei einer südöstlichen Verschiebung der Trasse aus dem Neuroth-Mäander (Bild unten) vermeidbar sind.
Nur eine Variante, die mit Umfahrung des Kernbereiches der Erlenseewiesen, des Werra-Mäanders am Neuroth und der Witzelrodaer Schweiz sowie durch eine weitgehend aufgeständerte Bauweise zu einer deutlichen Minimierung der Eingriffe führt, kann als
immer noch schmerzlicher Eingriff in den insgesamt hoch sensiblen Naturraum hingenommen werden.
Das Vorhaben in der jetzt vorliegenden Form muss von uns wegen seiner Trassierung (Zerschneidung Neuroth und Witzelrodaer Schweiz), seiner Bauweise (Damm), zahlreicher Verstöße gegen geltende Umweltrechtsnormen und ungeeigneter Kompensationsmaßnahmen abgelehnt werden.
Komplettfassung der Stellungnahme
- Einleitung und Inhaltsverzeichnis (280 KB)
- Kapitel 1 - Bedarfsplanung (125 KB)
- Kapitel 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung und Linienbestimmung (280 KB)
- Kapitel 3 - Raumordnerische Vorgaben (355 KB)
- Kapitel 4 - Berücksichtigung der Vogelschutzrichtlinie (1,21 MB)
- Kapitel 5 - Berücksichtigung der FFH-Richtlinie (465 KB)
- Kapitel 6 - Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Bestimmungen (470 KB)
- Kapitel 7 - Schutzgut Arten und Biotope (485 KB)
- Kapitel 8 - Schutzgut Klima (120 KB)
- Kapitel 9 - Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (350 KB)
- Kapitel 10 - Schutzgut Wasser und Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie (140 KB)
- Kapitel 11 - Kompensationsmaßnahmen (165 KB)
- Kapitel 12 und 13 - Zusammenfassung und Quellen (105 KB)