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Änderungen beim Wassergesetz gehen in die richtige Richtung
Entwurf des Thüringer Wassergesetzes ist Fortschritt mit Nachbesserungsbedarf
15. November 2017 - Die derzeit ins Haus stehende Reform der Neuordnung des Thüringer Wasserrechtes beurteilt der NABU Thüringen als einen Schritt in die richtige Richtung. In einer Stellungnahme werden die im Gesetzentwurf des Thüringer Wassergesetzes inhaltlichen Änderungen im Wesentlichen begrüßt, im Detail werden aber noch Nachbesserung gefordert.
„Wir freuen uns, dass sich der Thüringer Landtag und das Thüringer Umweltministerium dieser Mammutaufgabe stellen“, sagt Martin Schmidt, der stellvertretende Vorsitzende des NABU Thüringen. „Allerdings bleibt der Entwurf deutlich hinter den Möglichkeiten und Erfordernissen einer modernen Gewässerbewirtschaftung zurück.“ So begrüßt der Naturschutzverband die neuen Regelungen zum Zulassen eigendynamischer Gewässerentwicklungen im Außenbereich sowie die Wiedereinführung eines verbesserten Schutzes der Uferstreifen als Puffer gegen Pflanzenschutz- und Düngemittel. Aber gerade hier hätten sich die Naturschützer mehr Mut gewünscht. Die im Entwurf vorgesehenen Gewässerrandstreifen von zehn Meter im Außenbereich von bebauten Ortsteilen sind zu wenig. „Untersuchungen zeigen, dass Abstände von 20 Metern Breite die Wirksamkeit dieser Streifen noch deutlich erhöhen. Gerade bei den diffusen Einträgen von Stickstoff und Phosphor, die vielfach für die Zielverfehlung in der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich sind, beträgt die Wirksamkeit von 10 Meter breiten Streifen gerade einmal 75 Prozent. Bei 20 Metern sind es dagegen 90 Prozent“, erklärt Martin Schmidt. Das erschreckende Ergebnis einer neuen Studie des Forschungszentrums Jülich und des Braunschweiger Thünen-Instituts für Ländliche Räume zeigt, dass die bisher vorgesehenen Anstrengungen des Freistaates nicht ausreichen, um die Grenzwerte bei Stickstoff- und Phosphateinträgen ins Grundwasser und in die Oberflächengewässer einzuhalten. „Das Land könnte mit einem 20 Meter breiten Streifen mehr erreichen“, sagt Schmidt.
Weiteren Verbesserungsbedarf sieht der NABU Thüringen bei der Regelung zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Die momentane Entwurfsfassung ermöglicht keinen effektiven Hochwasserschutz und würde sich nur auf bestimmte Risikogebiete beschränken. „Ein effektiver Hochwasserschutz darf sich nicht nur auf die Ausweisung von bestimmten Risikogebieten beschränken. Wir brauchen vielmehr einen schadlosen Rückhalt von Hochwasser in der Fläche beziehungsweise in den Entstehungsgebieten von Hochwasser. Gebiete, die von sogenannten Jahrhunderthochwässer überflutet werden, müssen ohne großen Verwaltungsaufwand mit dem Wassergesetzt geschützt werden“, so Schmidt.