Gesetz von gestern statt für die Zukunft
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss nachgebessert werden
Bisher galt: Wenn für ein Bauprojekt Natur zerstört oder beschädigt wird, muss der Schaden ausgeglichen werden. Das soll sich mit dem geplanten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Bundesregierung ändern – ein massiver Eingriff in zentrale Umweltstandards. Mehr →
