Juristische Einschätzung
Abschüsse von Kormoranen an Standgewässern der Hobbyfischerei sind rechtswidrig
Eine aktuelle juristische Einschätzung bestätigt, dass Kormorane an Hobby-Angelgewässern laut der Thüringer Kormoranverordnung nicht abgeschossen werden dürfen. NABU und VTO fordern deshalb Minister Kummer auf, unter anderem die Behörden über die Rechtslage zu informieren. Mehr →
