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Nein zur Hähnchenmastanlage bei Gleina
Umweltverträglichkeitsprüfung mit gravierenden Mängeln
Geschütze Biotope wurden unterschlagen und sogar ganze Artengruppen, mit nach EU-Recht geschützten Vertretern, nicht in die Untersuchungen einbezogen.
„Es ist nicht nur ein Schritt in die falsche Richtung der Landwirtschaftsentwicklung, sondern auch eine hohe Belastung für Mensch und Umwelt“, so der stellvertretende Vorsitzende des Naturschutzbund (NABU) Altenburger Land, Nico Kießhauer, der selbst Landwirt im Nebenerwerb ist. „Eine solche Anlage hat nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun. Es ist ein Industriebetrieb, der effizient im Jahr über 1 Million Hähnchen mästet, um billig Fleisch auf den Markt zu werfen“, so Kießhauer. Doch nicht nur auf den deutschen Markt kommt das Billighähnchen aus derartigen Mastfabriken. Fast 50.000 Tonnen lieferten deutsche Mastbetriebe im Jahre 2014 laut „Brot für die Welt“ für Cent-Preise nach Afrika und machen dortige landwirtschaftliche Strukturen kaputt.
„Den Hunger in der „Dritten Welt“ bekämpft man nicht, indem man mit Billigfleisch die dortige, einheimische Produktion zerstört, um dann die Preise zu erhöhen. Damit produziert man Abhängigkeiten von den Industriestaaten, sät sozialen Unfrieden und erntet die Konflikte zwischen den Kontinenten“, so Mike Jessat der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Laut DW-WORLD produzieren deutsche Bauern 25% zu viel Hähnchenfleisch und Dank der EU-Agrarsubventionen zudem noch so billig, dass sich der Export nach Afrika lohnt. Gleichzeitig belasten diese Mastbetriebe die Umwelt, so dass diese Schäden wiederum der deutsche Steuerzahler beheben muss“, erklärt der Landesvorsitzende. In einigen Regionen der Altbundesländer ist der Bau von Hähnchenmastanlagen mittlerweile gestoppt, so seit 2011 zum Beispiel im Emsland, wo es jedoch meist „nur“ um Anlagen für 40.000 Hähnchen ging.
Auch in den Planungsunterlagen der Mastanlage Gleina fanden die Naturschützer zahlreiche Hinweise darauf, dass Auswirkungen auf Mensch und Umwelt negiert wurden. „Die Umweltverträglichkeitsstudie ist schlecht ausgeführt oder ein einziges Täuschungsmanöver“, sagt Jessat. „Selbst die geschützten Biotope, die unterhalb des geplanten Standortes am Sprottehang bei Papiermühle liegen, wurden einfach unterschlagen. Ganze Artengruppen, mit nach Europarecht geschützten Vertretern sollen nicht existent sein und Untersuchungen dazu wurden eingespart“, stellt Kießhauer fest.
„So kann man auch versuchen, Gründe für eine Nichtgenehmigung zu umgehen. Wir haben uns bei unseren Einwänden auf das Naturschutzrecht beschränkt, da die Bürgerinitiative vor Ort eine gute Arbeit leistet. Nach unserem Dafürhalten ist diese Anlage, allein aus der Sicht des Naturschutzes nicht genehmigungsfähig“, resümiert Jessat.