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Wiesenbrüter in großer Gefahr
Trotz Schutzprogrammen nehmen die Bestände ab
Den meisten Tierarten, die ausschließlich auf Wiesen und Ackerflächen leben, geht es zunehmend schlechter und ihre Bestände schrumpfen. Kein Wunder, dass die Roten Listen der gefährdeten Tiere speziell der Agrarlandschaft immer länger werden. Zu den typischen Wiesenbrütern gehören neben Uferschnepfe und Brachvogel, die inzwischen nicht mehr in Thüringen brüten, insbesondere Kiebitz, Bekassine, Schafstelze, Wiesenpieper sowie Braun- und Schwarzkehlchen.
Lebensräume gehen drastisch zurück
Kiebitz und Bekassine sind Bewohner des feuchten Grünlandes. Ihre Lebensräume sind infolge von Intensivierung und Überdüngung im letzten Jahrhundert drastisch zurückgegangen. Die Überdüngung der Böden geschieht heute zum großen Teil bereits ohne Einfluss der Bauern aus Abgasen der Luft. Dadurch wird die Vegetation zu hoch und zu dicht. Das Grünland entspricht dann nicht mehr dem Bruthabitat der Arten. Außerdem wird die Zahl der auf und im Boden lebenden Nahrungstiere geringer. Nur in wenigen Landkreisen sind noch beständige Brutreviere dieser beiden Schnepfenarten bekannt.
Etwas günstiger sieht es noch bei den wiesenbewohnenden Singvögeln aus. So haben Schafstelze und Wiesenpieper nicht so spezifische Lebensraumansprüche und sind deshalb noch weiter verbreitet. Das zierliche Braunkehlchen allerdings ist vielerorts in den letzten Jahrzehnten als Brutvogel verschwunden. Das wärmeliebende Schwarzkehlchen profitiert von der allgemeinen Klimaerwärmung, ist erst vor Jahren in unsere Landschaft eingewandert und hat an Zahl deutlich zugelegt. Auch die einst weit verbreitete und allgemein häufige Feldlerche singt immer seltener über den Agrarflächen. Sie leidet unter den großflächigen hochwüchsigen Feldfrüchten wie Mais, Raps und Wintergetreide.
Bearbeitungsverbot zur Brutzeit gefordert
Im Landesförderprogramm der Landwirtschaft (KULAP) gibt es eine Vielzahl von Förderkulissen mit fachspezifischen Auflagen, die von den Landwirten einzuhalten sind. Ein gewaltiger Kritikpunkt ist jedoch nach Meinung des NABU das Fehlen eines Bearbeitungsverbotes während der Brutzeit in finanziell geförderten Wiesenbrütergebieten. Die jeweils örtlich zuständige Naturschutzbehörde könnte zwar ein flächenbezogenes Verbot aussprechen. In der täglichen Praxis ist dies aber aus zeitlichen Gründen nicht umzusetzen. Innerhalb weniger Tage müssten die Neststandorte der geschützten Arten von fachkundigen Personen erfasst und der Behörde gemeldet werden, damit die anschließend den betreffenden Landwirtschaftsbetrieb beauflagen kann. Bei einer Brutzeit von zwei bis drei Wochen ist das sowohl personell als auch zeitlich nicht realisierbar. Wozu sollen Fördergelder speziell in Wiesenbrütergebieten an die Bauern gezahlt werden, wenn bereits die Gelege bzw. frischgeschlüpften Jungen beim Abschleppen im April vernichtet werden dürfen?
Wenn die Neufassung des KULAP im Jahr 2013 ansteht, wäre es aus Sicht des NABU dringend als eine Fördervoraussetzung aufzunehmen, dass in Wiesenbrütergebieten das Abschleppen und sonstige Bearbeiten der Flächen im April generell untersagt ist. Nur mit ganz konsequenten Artenschutzmaßnahmen könnten Kiebitz und Bekassine in Thüringen vor dem Aussterben gerettet werden. Die Naturschutz-Förderprogramme müssen vordergründig den Tieren helfen und nicht nur den Landwirten. Noch vor hundert Jahren war der Kiebitz stellenweise in Thüringen so häufig, dass seine Eier in bestimmten Regionen für die menschliche Ernährung gesammelt wurden und dies nicht zum Rückgang führte. Heute ist er wie die Bekassine vom Aussterben bedroht und steht in der Roten Liste in Thüringen mit an erster Stelle der gefährdeten Arten.