Natur darf hoffentlich aufatmen
Entscheidung für das Nature Restauration Law
28. Februar 2024 – Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich dem im Trilog erzielten Kompromiss zum Nature Restoration Law zugestimmt. Jetzt müssen nur noch die EU-Mitgliedsstaaten im Rat zustimmen, dann ist der Weg frei für ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Marcus Orlamünder, der Naturschutzreferent des NABU Thüringen zeigt sich erleichtert über diese Entscheidung: “Ein erster Schritt in Richtung ökologische Sicherheit ist gemacht. Von dem einst starken Green Deal von der Leyens, ist immerhin das Nature Restauration Law übriggeblieben. Aber es müssen weitere Schritte folgen, um gesunde, intakte Ökosysteme zu sichern. Jetzt ist auch Thüringen gefragt. Unter anderem werden beispielsweise immer noch wertvolle Auen bebaut und intensiv bewirtschaftet. Laut Auenzustandsbericht 2021 stehen unseren Flüssen in Deutschland nur zirka ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen zur Verfügung. Ein Großteil der Auen gilt als deutlich bis sehr stark verändert und nur knapp neun Prozent der aktuell überflutbaren Auen gelten als sehr gering bis gering verändert. Auen sind zudem ein wichtiger Kohlenstoffspeicher und spielen eine essenzielle Rolle für den Klimaschutz. Aus diesem Grund fordern wir für Thüringen einen Aktionsplan zur Belebung der Bach- und Flussauen einschließlich passender Förderkulisse. Damit kann viel für den Klima- und Artenschutz und zur Erhaltung der Lebensgrundlagen getan werden.“
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