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Golfspieler wollen Arnikavorkommen zerstören
Naturschutzverbände verabschieden gemeinsame Resolution zum Schutz der Schuderbachswiese bei Oberhof
11. April 2018 - Der Thüringer Wald ist untrennbar mit der Pflege von Bergwiesen und den Vorkommen von Arnika verbunden. Auf der „Schuderbachswiese“ bei Oberhof, einem der größten dokumentierten Bestände der streng geschützten Heilpflanze, soll in Zukunft ein Golfplatz entstehen. In einer gemeinsamen Resolution lehnen die Naturschutzverbände NABU, BUND und AHO die Umgestaltung und Nutzung der Schuderbachswiese bei Oberhof als Golfplatz ab.
„Aus naturschutzfachlicher Sicht ist dies ein Desaster. Von dem Golfplatz werden nicht nur Rote-Liste-Arten wie die stark gefährdete Orchideenart Grüne Hohlzunge bedroht, sondern auch prioritäre FFH-Lebensraumtypen wie die artenreichen montanen Borstgrasrasen auf Silikat-Böden“, sagt Otmar Töpfer, der Vorsitzende des Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen (AHO). „Wenn diese Flächen verloren gehen, wird dies auch Auswirkungen auf den nächsten FFH-Monitoring-Bericht Thüringens an die Europäische Union haben“.
Der hervorragende Pflegezustand und die hochwertige Artenausstattung der Schuderbachswiese sind das Ergebnis der langjährigen guten Pflegearbeiten. Die Verbände fordern daher von der Thüringer Landesregierung, der Stadt Oberhof und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, die Planungen zum Golfplatz auf der Schuderbachswiese abzulehnen. „Artenreiche Bergwiesen mit Arnika und Co dürfen nicht für eine kleine Gruppe von Menschen geopfert werden, die ihrem Hobby frönen“, fordert Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Ein Golfplatz bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Natur und darf keine europarechtlich geschützten Arten und Lebensräume zerstören.“
Laut der Naturschutzverbände zählt die Schuderbachswiese zu den sogenannten Bergmähwiesen. Dabei handelt es sich um artenreiches, extensiv genutztes Grün-land der Mittelgebirge und ihrer Vorländer oberhalb von 400 Metern über dem Meeresspiegel. „Nach dem Thüringer Naturschutzgesetz handelt es sich dabei um besonders geschützte Biotope, die eine bedeutende Rolle im Naturhaushalt spielen und unersetzlich für den Artenschutz sind“, erklärt Ron Hoffmann, der Landesvorsitzende das BUND Thüringen. Seiner Ansicht nach würde der Bau eines Golfplatzes auch gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen.