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Landwirtschaft und Natur gemeinsam denken
Was in Agrar- und Umweltpolitik jetzt zählt
22. Januar 2020 - Nach zähen Verhandlungen haben sich die Linke, SPD und Grüne auf einen Zuschnitt der Ministerien in Thüringen geeinigt. Landwirtschaft und Umwelt werden danach weiterhin in getrennten Ministerien beheimatet sein. „Auch wenn es weiterhin zwei Ministerien für diese wichtigen Bereiche gibt, das Massenartensterben - nicht nur von Insekten -, die Umweltverschmutzung - nicht nur die Nitratbelastung des Grundwassers - und der Klimawandel zeigen uns, dass Landwirtschaft und Naturschutz in Zukunft noch enger aufeinander abgestimmt sein müssen“, sagt Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Landwirtschaftsbetriebe sichern durch ihre Produktion unsere Ernährung. Dies rechtfertigt aber nicht eine teilweise umweltschädliche Betriebsweise mit schlimmen Folgen für unsere Natur.“
Die intensive und exportorientierte Landwirtschaft verursacht massive Umweltschäden – vom Vogel- und Insektensterben bis hin zu klimaschädlichen Emissionen und Nitratbelastung im Grundwasser. „Wie auf Thüringer Feldern gewirtschaftet wird, ist entscheidend für unser Ökosystem, das Klima, guten Boden und sauberes Grundwasser.“
Der Koalitionsvertrag von Linken, SPD und Grünen zeigt nach Auffassung des NABU Thüringen eine positive Richtung. Als wichtige Bausteine zum Schutz der Natur sehen die Naturschützer unter anderem die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung, die Düngeverordnung des Bundes umzusetzen und erhebliche Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Thüringen zu leisten. „Es ist wichtig, dass unsere Gewässer sauberer werden. Die wesentliche Verantwortung der Landwirtschaft für die Nitratbelastung in unserem Grundwasser lässt sich auch weder wegmessen noch wegdemonstrieren“, sagt Martin Schmidt mit Bezug auf die Forderungen nach einer Veränderung der Messmethodik bei den jüngsten Demonstrationen der Landwirte.
Genauso wichtig ist laut NABU der Ausbau der Fördermittel im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor, dass die Förderprogramme zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP), die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NALAP) und die Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) beibehalten und gestärkt werden. „Wer auf seinen Flächen Umweltleistungen für die Gesellschaft erbringt, muss auch entsprechend honoriert werden“, so Martin Schmidt. Zukünftig sollte die Schaffung von Wegrändern, Feldrainen, Hecken und Feuchtgebieten in die landwirtschaftliche Förderkulisse mit aufgenommen werden. „Förderinstrumente, die wieder mehr Struktur in die teilweise ausgeräumte Landschaft in Thüringen bringen, helfen den Artenrückgang zu stoppen und sind für den Landwirt eine gute Einnahmequelle.“