Zerstörung von Biberbauwerken ist kein Kavaliersdelikt
Immer wieder gibt es in Thüringen Fälle von zerstörten Biberdämmen und -burgen. Diese Zerstörung ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Mehr →
Laut Europäischem Rat der Europäischen Union ist Umweltkriminalität die drittgrößte kriminelle Aktivität weltweit und hat beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit. Die zuständigen Behörden beklagen seit Jahren den anhaltenden Mangel an Ressourcen und den fehlenden Vollzug vorhandener Gesetze – auch in Deutschland!
Umweltstraftaten in Thüringen
Ein besonderes Problem im Freistaat stellt die Verfolgung von streng geschützten Arten dar. Hier kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen, verbotenen Fallen und auch für den Menschen hochgradig lebensgefährlichen Giften. Erst im Juli 2023 wurden im Landkreis Gotha zwei Störche abgeschossen, einer verstarb. Ebenso wurden im Juni 2023 und im Januar 2022 zwei durch Schusswaffen tödlich verletzte Luchse in Thüringen aufgefunden. Trotz regelmäßiger Zuwanderung von Luchsen aus dem Harz, sind Nachweise von residenten Luchsen in Thüringen selten. Das sind vor dem Hintergrund der geplanten Auswilderung von Luchsen im Thüringer Wald ab 2024 alarmierende Entwicklungen, insbesondere weil die Dunkelziffer unbekannter Delikte wesentlich höher sein dürfte. So ist zum Beispiel der Verbleib der besenderten Luchsin, namens MIRA, an der Hohenwartetalsperre seit November 2021 ungeklärt. Auch vom bekannten Luchs ASLAN bei Ilmenau fehlt seitdem jede Spur. In Thüringen sind aber auch Greifvögel, Biber und Fischotter vor Nachstellung nicht sicher. Laut Kriminalstatistik der Polizei gab es 2022 allein im Freistaat 74 Vorfälle von Wilderei. In diesem Jahr wurden weitere 141 Straftaten gegen die Umwelt erfasst.
In den vergangenen Jahren wurden immer wieder vonseiten des NABU Umweltstraftaten zur Anzeige gebracht. Eine Aufklärung der Straftaten oder gar Verurteilung von Straftätern fand nicht oder nur in den seltensten Fällen statt.
Das sinnlose Nachstellen und Töten von geschützten Tierarten nimmt in Thüringen kein Ende. Der absolute Höhepunkt sind zwei geschossene Störche im Landkreis Gotha.
Mehr Infos dazu auf Seite 10 in unserem Mitgliedermagazin "Naturschutz in Thüringen"Immer wieder gibt es in Thüringen Fälle von zerstörten Biberdämmen und -burgen. Diese Zerstörung ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar. Mehr →
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Wo liegen die Mängel
Die Ermittlungsarbeit bei Umweltstraftaten wird nach Erkenntnissen des NABU durch ungenügend geschultes Personal und den Mangel an speziell ausgestatteten Ermittlungseinheiten erschwert. In der Regel sind die rechtlichen Grundlagen des Naturschutzes und Umweltrechts nicht bekannt, was wesentlich die Aufnahme von Delikten und die Sicherung von Beweisen erschwert. In der Zusammenarbeit mit den Behörden wurden dem NABU des Öfteren berichtet, dass die Arbeitsüberlastung der zuständigen Staatsanwaltschaften enorm und die Möglichkeiten der Polizei in der Ermittlungsarbeit begrenzt seien. Vergleichbare Argumente wurden dem NABU von verschiedenen Unteren Naturschutzbehörden mitgeteilt. Umweltstraftaten werden somit offenbar aus Ressourcengründen nicht ausreichend verfolgt und geahndet und bleiben somit in der Regel straffrei.
NABU-Forderungen
Der NABU Thüringen fordert aus den oben genannten Gründen die Einrichtung einer koordinierenden Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltstraftaten, ohne den dringend notwendigen Ausbau von Justiz und Polizei in anderen Bereichen zu vernachlässigen.
Für die Aufklärung von Verdachtsfällen von Umweltkriminalität ist eine Stabsstelle für die Bekämpfung von Umweltkriminalität mit klaren Strukturen, Verantwortlichkeiten und dem spezifischen Fachwissen zur Aufklärung in Thüringen aufzubauen. Die Stabsstelle sollte Verdachtsfälle dokumentieren und zusammenführen, die Ermittlungsarbeit koordinieren, Zuständigkeiten disponieren sowie Aus- und Weiterbildungen initiieren. Die hoheitliche Organisation und Finanzierung sollten durch Abstimmung und Zusammenarbeit der zuständigen Ressorts des Umwelt-, Justiz- und Innenministeriums erfolgen.
Vorbilder
Bundesweit beispielhaft im Vorgehen gegen Umweltstraftaten, war die in Nordrhein-Westfalen eingerichtete "Stabsstelle Umweltkriminalität". Seit 2004 koordinierte diese Behörde auch Maßnahmen gegen die Wilderei und war damit ein wichtiger Ansprechpartner für die örtlichen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften.
Die Stabsstelle hat bei der Bekämpfung der Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden gefördert, Netzwerke zwischen ihnen aufgebaut und die Anzeigebereitschaft der Umweltverwaltungsbehörden gestärkt. Darüber hinaus sollte die Stabsstelle die Ermittlungen der Justiz- und Umweltverwaltungsbehörden mit juristischem und technischem Sachverstand unterstützen und Stellungnahmen in Gerichtsverfahren abgeben. Eine weitere Aufgabe der Stabsstelle war die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Umweltverwaltungen. Damit sollte dem Mangel an Fachkenntnissen in diesen Behörden aufgrund hoher Personalfluktuation und unzureichenden Möglichkeiten zur juristischen Spezialisierung in einem komplexen Rechtsgebiet entgegengewirkt werden. Die Stabsstelle sollte auch eigene Untersuchungen einleiten, wenn Verdachtsfälle von Umweltkriminalität bekannt werden, die von Bürgerinnen und Bürgern oder Umweltverbänden zur Kenntnis gebracht werden. Darüber hinaus sollte die Stabsstelle Strafanzeige erstatten, wenn sich im Laufe der Ermittlungen Anhaltspunkte für eine Straftat verdichten.
Um die illegale Verfolgung von Luchsen, aber unter anderem auch Wölfen, Bibern, Fischottern und Vögeln einzudämmen, benötigen auch wir in Thüringen effektive Strategien der Strafverfolgung und Ahndung. Hier sollten wir uns besonders an den Bemühungen für den Artenschutz in Spanien und Italien orientieren. Dort gibt es spezielle Einheiten, unter anderem mit dafür eigens ausgebildeten Spürhunden, die sich ausschließlich mit der Aufklärung von illegaler Verfolgung gegen geschützte Arten beschäftigen und dabei sehr gute Erfolge mit hohen Aufklärungsraten erzielen.
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