Wolfsschutz nicht aufweichen
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02. Dezember 2016 - Die umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU aus den Bundesländern haben am 14. November 2016 in Dresden eine Resolution zum Wolfsmanagement in Deutschland verabschiedet. In einem offenen Brief an die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christina Tasch kritisiert der NABU Thüringen nun die Dresdner Resolution.
Statt Lösungsansätze zum Miteinander von Mensch und Wolf seitens der Politik zu präsentieren, werden fast ausschließlich überholte Forderungen, wie zum Beispiel eine Prüfung der Möglichkeit, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, postuliert. Schon einmal wurde der Wolf vom Menschen fast ausgerottet, deshalb bezeichnen die Naturschützer diese Forderung als Rückschritt ins Mittelalter.
„Das Ansinnen, den Wolf ins Jagdgesetz zu überführen, offenbart den Wunsch, den unliebsamen Beutegreifer und damit Konkurrenten einfacher dezimieren zu können. Als Gründe werden zu hohe Populationen, vermehrte Übergriffe auf Haustiere und sogenannte Problemwölfe angeführt“, sagt Mike Jessat der Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Sollte die Notwendigkeit bestehen, dass regulierend eingegriffen werden muss, dann gehört diese Entscheidung in die Hand des behördlichen Naturschutzes und nicht in die der Jagd. Das trifft übrigens auch auf die Arten zu, die historisch das gleiche Schicksal teilten wie der Wolf. Das sind unter anderem Luchs, Wildkatze, Fischotter und alle Greifvögel“, stellt der NABU-Chef unmissverständlich klar. „Wenn es zum Beispiel Probleme beim Herdenschutz gibt, dann müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Weidetierhalter nicht alleine gelassen fühlen. In Thüringen gibt es dafür nicht umsonst einen hervorragenden Wolfsmanagementplan.“
Herdenschutzmaßnahmen haben sich in der Praxis als wichtige und geeignete Lösungen herausgestellt, man muss sie nur in der Form anwenden, wie sie als geeignet gelten. Im letzten Bericht des Lausitzer Wolfsbüros (22.11.2016) wurde festgehalten: „Elektrozäune mit Flatterband wurden bislang in Sachsen noch nie von Wölfen überwunden.“ Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht löst keinerlei Konflikte in Bezug auf den Herdenschutz oder auch auf den Umgang mit auffälligen Wölfen. Auch unter den heutigen gesetzlichen Schutzbestimmungen ist es möglich, im Einzelfall ein Tier zu entnehmen.
„In der Resolution von CDU/CSU wird unbegründet mit den Ängsten der Bevölkerung gespielt. Dies führt zu einer unnötigen Emotionalisierung der Wolfsdebatte“, erklärt Mike Jessat. Laut NABU wird mit unseriösen Angaben gearbeitet. So lässt sich zum Beispiel die Behauptung, die Anzahl junger Wölfe, die weniger Scheu gegenüber Menschen zeigen, habe zugenommen, nicht belegen. „Es ist schade, dass sich CDU und CSU nicht ihrer Verantwortung bewusst sind und mit einer derartigen Resolution Ängste schüren, statt sachlich aufzuklären“, so der NABU-Landesvorsitzende.
Der NABU vermisst in der gesamten Diskussion eine deutliche Positionierung der CDU und CSU sowie von Christina Tasch zu einer Koexistenz von Mensch und Wolf. Dies fordert der Verband ebenso wie ein eindeutiges Bekenntnis zu einer sachlichen und wissenschaftsbasierten Debatte, die konstruktive Lösungswege und eine Zusammenarbeit aller Interessensgruppen vorantreibt.
Quelle Zitat: http://www.wolfsregion-lausitz.de/index.php/aktuelles/sonstiges/386-fragen-zur-aktuellen-lage
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