Weniger Gift für bessere Gewässer
Weltwassertag 22. März 2016
22. März 2016 - Der NABU Thüringen nimmt den Weltwassertag am 22. März zum Anlass, den Schutz der Gewässerrandstreifen im Thüringer Wassergesetz einzufordern. Um die Belastungen der Fließgewässer zu minimieren, soll laut Koalitionsvertrag im Thüringer Wassergesetz ein Gewässerrandstreifen von 10 Meter Breite geschützt werden. „Aus gewässerökologischer Sicht ist die Wirksamkeit bei 20 Meter breiten Gewässerrandstreifen besonders groß, um den von der EU geforderten guten Erhaltungszustand zu erreichen. Deshalb fordern wir, wenigstens für größere Gewässer, die sogenannten Gewässer erster Ordnung, einen gesetzlichen Schutz in der Breite von 20 Metern“, sagt Martin Schmidt, der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Thüringen. „Diese Gewässer brauchen einfach mehr Platz zum Beispiel für naturnahe Uferabbrüche und für die Entwicklung eines typischen Saumes aus Bäumen und Sträuchern. Für die kleineren Gewässer, die sogenannten Gewässer zweiter Ordnung, wären 10 Meter Breite ein angemessener Kompromiss. Für alle Gewässerrandstreifen fordert der NABU einen wirksamen Schutz vor Düngemitteln und Pestiziden.
Nach Auffassung der Naturschützer gehört in die Aue grundsätzlich kein Acker. Auen sind Überschwemmungsräume, die vor Erosion und gewässerbelastenden Stoffen zu schützen sind. Als naturverträgliche Bewirtschaftungsmethoden sieht der NABU hier nur die extensive Grünlandbewirtschaftung oder eine naturnahe Waldbewirtschaftung, beides Wirtschaftswiesen, die auch ein Hochwasser relativ schadlos überstehen.