Kein Insektengift in Naturschutzgebieten
Widerspruch eingelegt
NABU Thüringen erhebt Widerspruch gegen den Einsatz von Insektengift in Naturschutzgebieten. Mehr →
Der NABU Thüringen begrüßt die Initiative des Landes zur Anpassung und Erweiterung des Naturschutzgebietes Hohe Schrecke. Der Naturschutzverband mahnt allerdings zur Versachlichung der Diskussion, die über die Ausweisung der Flächenerweiterung geführt wird. Niemand wird enteignet und Flächen werden nur dort aus der Nutzung genommen, wo Flächeneigentümer freiwillig zugestimmt haben und umfassend entschädigt wurden.
04. Februar 2021 – Die Hohe Schrecke gilt als einer der fledermausreichsten Wälder Deutschlands. 14 Fledermausarten kommen dort vor. Es wurde sogar eine Fledermausart gefunden, die man vorher in Thüringen noch nicht nachgewiesen hatte – die Nymphenfledermaus. Die Hohe Schrecke ist aber auch ein Eldorado für selten Käfer. Über 400 Käferarten konnten nachgewiesen werden – darunter 20 sogenannte Urwaldrelikarten. Kein Wald in Thüringen hat eine höhere Anzahl dieser speziellen Arten. „Bislang ist nur ein Teil der Hohen Schrecke als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das, obwohl der gesamte Wald auf Grund seiner besonderen Artenvorkommen schutzwürdig ist“, erklärt Dirk Hofmann, Waldexperte und stellvertretender Vorsitzender des NABU Thüringen. „Die Schutzwürdigkeit haben auch Wissenschaftler nachgewiesen, welche im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes an der Hohen Schrecke zu dem Thema geforscht haben. Zudem trägt die Erweiterung zur naturschutzgerechten Regionalentwicklung bei. Besucherinnen und Besucher suchen nach intakter Natur. Das Label „Naturschutzgebiet“ ist aus touristischer Sicht sehr positiv besetzt – und wird helfen, den sanften Tourismus in der Hohen Schrecke weiter zu fördern.“
Derzeit gibt es in der Region eine heiße Diskussion um die Erweiterung des Naturschutzgebietes und viele Mythen werden dabei bedient. Man spricht von Entmündigung und Enteignung. „Fakt ist: Niemand ist enteignet worden und wird es auch nicht. Die Flächen, auf denen in Zukunft die Motorsägen ruhen sollen, damit sich ungestört natürliche Prozesse im Wald entwickeln können, werden nur dort ausgewiesen, wo eine freiwillige Mitwirkung des Eigentümers vorliegt“, stellt Dirk Hofmann klar. Diese Eigentümer wurden für den Nutzungsverzicht auf Basis von Gutachten vereidigter Sachverständiger entschädigt. Auf allen anderen Flächen ist die Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung von nur wenigen Naturschutzaspekten weiter möglich. Die wenigen, in den Randbereichen einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen – überwiegend Grünland und Streuobstwiesen – sollen ebenfalls weiter bewirtschaftet werden wie bisher. Wenn es jetzt einzelne Aufschreie aus den Reihen der Waldbesitzer gibt, dann hat dies wohl andere Gründe als die Angst vor Enteignung. Das Umweltministerium darf sich von den sehr laut artikulierten Stimmen nicht beirren lassen.
Dirk Hofmann erklärt: „Ziel muss es sein, Bewirtschaftung und Naturschutz zusammenzubringen. Die Vorgaben, dass zum Schutz der Fledermäuse und Käfer im Wirtschaftswald sogenannte Biotopbäume stehen bleiben, sollte sowieso selbstverständlich sein und dass im April und Mai zum Schutz von Wildkatzenwürfen keine Baumstämme aus dem Wald abtransportiert werden dürfen, sollte auch kein Problem darstellen. Genauso sinnvoll ist es, ältere Laubbäume zum Schutz von Fledermausquartieren erst ab dem 1. Dezember einzuschlagen und keine gebietsfremden Baumarten mehr anzupflanzen. Eigentlich alles Vorgaben, die in ganz Thüringen umgesetzt werden sollten.“
„In Zeiten des Klimawandels und des massiven Artensterbens darf man den Wald nicht nur als industriellen Holzproduktionsort sehen, sondern muss vielmehr seine Multifunktionalität erkennen. Alle Funktionen des Waldes und insbesondere die Wirkungen auf Klima, Artenvielfalt und Boden, den Wasserhaushalt und die Luftreinhaltung müssen in einem ausgewogenen Gleichgewicht zueinander stehen.“
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