Für gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und Vielfalt der Natur.
Helfen Sie da, wo uns die Natur dringend braucht.
Richtung stimmt im Naturschutz
NABU begrüßt Regierungserklärung und wünscht die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges
1. September 2017 – Der NABU sieht die heutige Regierungserklärung zum Naturschutz in Thüringen als richtiges Signal für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Politik in Thüringen. Allein die Tatsache, dass es die erste Regierungserklärung im Freistaat zu diesem Thema sei, zeige die gestiegene Wertschätzung der Politik gegenüber dem Gemeinwohlinteresse Naturschutz. „Die Landesregierung hat in ihrer bisherigen Legislaturperiode die Ärmel hochgekrempelt und längst überfällige Baustellen im Naturschutz angepackt. Dazu wurden nicht nur die dringend notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, sondern auch personell hat sich einiges getan“, freut sich Martin Schmidt, der stellvertretende Landesvorsitzende das NABU Thüringen. Der Naturschutz wird in Thüringen derzeit nicht mehr nur als notwendiges Übel betrachtet, sondern wird in eine nachhaltige Politikausrichtung des Freistaates integriert.
Besonders gut gelänge die Umsetzung der ambitionierten Naturschutzziele aus der Koalitionsvereinbarung im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums. Die Naturschützer heben vor allem den Aufbau der elf Natura 2000-Stationen hervor. Die Landesregierung hat sich hier auf eine beispiellose Aufholjagd begeben, um den Schutz der Arten und Lebensräume des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sicherzustellen. „Das flächendeckende Netzwerk der Stationen wird nun die staatliche Naturschutzverwaltung bei der Entwicklung von Natura 2000 Gebieten in Thüringen unterstützen. Ein wichtiges Signal für den Gewässerschutz ist hier der Aufbau der Natura 2000-Station ‚Auen, Moore, Feuchtgebiete‘“, so Schmidt. Diese Station ist im Gegensatz zu den anderen Stationen nicht an eine bestimmte Region gekoppelt und kann sich thüringenweit für den Schutz von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten einsetzen, die stark an Gewässer gebunden oder beeinflusst sind.
Die Verdoppelung der Naturschutzförderung, unter anderem auch durch die finanzielle Aufstockung des Förderprogramms zur „Entwicklung von Natur und Landschaft“ (ENL) begrüßt der Verband ebenso. „Ohne diese Förderungsmöglichkeiten könnten wir in der Kulturlandschaft wenig bewegen und uns nicht in Kooperation mit Landnutzern für den Arten- und Biotopschutz einsetzen, so wie dies vielerorts geschieht. Unsere Projekte zum Schutz von Wechselkröte, Kiebitz, Weißstorch und Biber wären ohne diese finanzielle Unterstützung zum Beispiel nicht möglich“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU.
Noch verbesserungswürdig ist nach Ansicht des NABU die Zusammenarbeit der Ministerien in der Landesregierung zur Verwirklichung der gemeinsam vereinbarten Naturschutzziele. Zwar wurden im Dialog mit verschiedenen Interessengruppen Leitlinien für Gewässerschutz und Hochwasserschutz definiert. Diese seien eine gute Grundlage, um die negativen Folgen von vergangenen Fehlentwicklungen zu reduzieren und die Anpassungsfähigkeit an meteorologische Extremereignisse zu verbessern. Zu deren Umsetzung bedürfe es aber der Förderung standortangepasster Bewirtschaftungsformen in den Auen sowie eines konsequenten rechtlichen Schutzes der Uferstreifen. „Nur ein ausreichend breiter und möglichst nutzungsfreier Uferstreifen reduziert den Eintrag von Düngern und Pestiziden in unsere Gewässer, dient als Lebensraum und Wanderkorridor und ermöglicht gleichzeitig die naturnahe Entwicklung von Gewässern und Auen“, fordert Martin Schmidt.
Ähnliches gelte für das Ziel, fünf Prozent der Thüringer Waldflächen aus der forstlichen Nutzung zu nehmen. Bis zum Jahr 2020 sollen entsprechend der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands einer natürlichen Entwicklung überlassen werden. „Hier ist die Landesregierung trotz des Gegenwindes, den es vor allem aus Richtung der Sägeindustrie gibt, auf gutem Weg und sollte endlich auch den letzten Schritt bei der Festlegung der Flächen wagen“, so Schmidt.