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20. September 2017 - „Mit seinen hervorragenden Leistungen und Bautätigkeiten an den Gewässern hilft uns der Biber beim Hochwasserschutz und bei der Flussrenaturierung. Wo der Baumeister auftaucht, profitieren auch viele weitere Tier- und Pflanzenarten. Wir müssen diese Leistungen anerkennen und zulassen, dass sich Biber in unserer Landschaft wieder frei ausbreiten können“, sagt Martin Schmidt, der stellvertretende Vorsitzende des NABU Thüringen. „Zu unseren Kernforderungen zählen daher unter anderem die Ausweisung von FFH-Gebieten für den Biber und die Einführung eines ungenutzten Uferrandstreifens von mindestens zehn Metern Breite an unseren Fließgewässern. Außerdem müssen für unsere Auen Konzepte zur extensiven und standortangepassten Bewirtschaftung entwickelt werden.“
Unter anderem regelt die Europäische Union (EU) den Schutz des Bibers. In der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) ist er in den Anhängen II und IV aufgeführt. „Der Biber ist europaweit von gemeinschaftlichem Interesse. Die Mitgliedsländer haben sich dazu verpflichtet ihn und seine Lebensräume aktiv zu sichern und zu fördern. Thüringen muss dementsprechend auch Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie ausweisen“, verlangt Martin Schmidt.
Eine weitere Forderung des NABU ist es, einen Fonds einzurichten, damit in Biberrevieren Flächen angekauft werden können. Gewässer brauchen genügend Raum, damit sie sich dynamisch entwickeln und Biberkonflikte minimiert werden können. Eine dynamische Gewässerentwicklung kommt nicht nur dem Biber zu Gute, sondern hilft auch vielen weiteren Tier- und Pflanzenarten. „Während unserer Beratungstätigkeit haben wir festgestellt, dass Konflikte mit dem Biber meistens dort entstehen, wo der Mensch die Auen intensiv nutzt und nah an die Gewässer heran wirtschaftet. Frühzeitige Beratung und Hilfe vor Ort entschärft Konflikte mit dem Biber“, erklärt Marcus Orlamünder, der Projektkoordinator des NABU-Projektes „Bibermanagement in Thüringen“. „Deshalb sehen wir es als unerlässlich an das Bibermanagement weiter auszubauen und ein Netz von Biberberaten vor Ort zu etablieren und diese dementsprechend auszubilden.“
Schadensvorbeugung ist der beste Schutz, um die Akzeptanz des Bibers in der Landschaft zu steigern und größere Konflikte zu vermeiden. Mit einfachen Mitteln kann hier schon viel erreicht werden. Ein Elektrozaun für landwirtschaftliche Kulturen oder ein Spezialanstrich zum Schutz vor Biberfraß am Obstbaum hilft meistens schon weiter. „In diesem Zusammenhang ist es wichtig auch die Unteren Naturschutzbehörden vor Ort mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten, damit unkompliziert und schnell Materialien für Präventivmaßnahmen ausgeliehen beziehungswiese zur Verfügung gestellt werden können. Geschulte Biberberater können Präventivmaßnahmen in den Regionen dann anleiten und mit den Betroffenen umsetzen“, so Orlamünder.
Um Landnutzern den Umgang mit dem Biber zu erleichtern müssen auch dementsprechend die Förderrichtlinien an die Lebensweise des Bibers angepasst werden. Der NABU Thüringen sieht deshalb eine rechtsichere und sanktionsfreie Ausgestaltung der Förderprogramme als notwendig an. Teile einer Fläche sollen zum Beispiel nicht aus der Grünlandförderung herausgerechnet werden, weil diese durch die Dammbauaktivitäten des Bibers zeitweise vernässt sind oder weil ein durch den Biber gefällter Baum auf der Fläche liegt.
Hintergrund:
Über 400 Jahre war der Biber aus Thüringen verschwunden. Zum Verhängnis wurde ihm die rücksichtslose Bejagung im gesamten Verbreitungsgebiet der Nordhalbkugel. Mitte des 19. Jahrhunderts war er in Deutschland fast ausgestorben. Seit 2007 ist der Biber wieder dauerhaft zurück in Thüringen und breitet sich langsam aber stetig aus.
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